Schule am Tierpark

FAQ

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Stellen Sie uns Ihre Fragen!

Im Folgenden finden Sie eine offene Liste an häufig gestellte Fragen. Falls Ihre Frage hier noch nicht beantwortet werden konnte, können Sie uns selbstverständlich auch anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.

Wenn ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, benachrichtigen Sie bitte am selben Tag bis 8:00 Uhr telefonisch die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung ist der Schule im Regelfall innerhalb von 3 Tagen vorzulegen.

Anträge auf Freistellung/Beurlaubung müssen rechtzeitig und schriftlich formlos gestellt werden. Der Antrag muss begründet sein. Für Sportbefreiungen muss dem Antrag zusätzlich ein ärztliches Attest beigelegt werden, dies muss insbesondere dann ausführlich sein, wenn eine „teilweise Befreiung“ beantragt wird. Freistellungen vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Zuständigkeit bei Beurlaubungen: Einzelstunde – Fachlehrer*in
Bis 3 Tage – Klassenlehrer*in
Mehr als 3 Tage – Schulleiter
Vor u. nach den Ferien – Schulleiter

Zuständigkeit bei Sportbefreiung: bis 4 Wochen – Sportlehrer*in
Mehr als 4 Wochen - Schulleiter

Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur zuständigen Lehrkraft auf. Wenn nicht ein Fach speziell betroffen ist, wenden Sie sich am besten an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin (z.B. über nachname@satp.schule). Auch die Kollegen und Kollegeninnen der Sozialarbeit im Ganztag helfen gerne weiter (schulsozialarbeit@satp.schule).

Bitte geben Sie im Sekretariat und bei Ihrer Klassenleitung umgehend Ihre neuen Kontaktdaten an.